Die Generalsekretariat für Fischerei ändert die Resolution vom 13. März 2026, um die angepasste Makrelenquote (Bestand MAC/8C3411) in der Provinz A Coruña für die Saison 2026 (Erstens) auf 367.886 kg zu erhöhen. Diese Erhöhung erfolgt aufgrund der Änderung der Verordnung (EU) 2026/249 des Rates, welche die ursprüngliche Quote Spaniens für diesen Bestand angehoben hat. Die neue Verteilung weist 183.943 kg der gezielten Fischerei zu (50 %) und reserviert spezifische Mengen für die Schleppnetzfischerei (Volanta) sowie für die Beifangfischerei (Zweitens, Drittens und Viertens).
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Für Schiffe der Flotte anderer Fangarten (außer Schlepp- und Ringwadennetzen) mit Heimathafen in A Coruña erhöht sich die Fangkapazität durch die Anhebung der Provinzquote von 249.710 kg auf 367.886 kg. Schiffe der Schleppnetzfischerei (Volanta) dürfen ab 00:00 Uhr des Tages nach Unterzeichnung der Resolution über der 20-Prozent-Grenze für Makrelen an ihren Gesamtfängen operieren (Drittens). Die Volanta-Fänge werden global verwaltet, wobei auch die seit dem 1. Januar 2026 getätigten Fänge berücksichtigt werden (Drittens).
| Maßnahme | Referenz | Frist |
|---|---|---|
| Gestionar las capturas de volanta computando las realizadas desde el 1 de enero de 2026 | Tercero | |
| Interponer recurso de alzada ante el Ministro de Agricultura, Pesca y Alimentación si se disiente | Quinto | 1 mes |
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