Zum Inhalt springen
BOE-A-2026-8366 ·16. April 2026 ·Real Decreto Mittlere Auswirkung
Förderrecht

Änderung von Artikel 26.1 des R.D. 188/2025 mit Wirkung ab Veröffentlichung

Die Norm ändert Artikel 26.1 des Königlichen Erlasses 188/2025 in Bezug auf Zuschüsse in der internationalen Zusammenarbeit, um sie an das Gesetz 1/2023 und das Gesetz 38/2003 anzupassen. Die Änderung tritt unmittelbar nach der Veröffentlichung im BOE in Kraft, ohne zusätzliche Übergangsfrist. Es wird auf den R.D. 887/2006 über Umwelt und internationale Beziehungen verwiesen.

In 3 Punkten

  1. Artikel 26.1 des R.D. 188/2025 wird mit sofortiger Wirkung geändert (art. 26.1 del R.D. 188/2025)
  2. Die Änderung basiert auf dem Gesetz 1/2023 und dem Gesetz 38/2003 (Ley 1/2023, Ley 38/2003)
  3. Es wird auf den R.D. 887/2006 über Umwelt verwiesen (R.D. 887/2006)

Wie es Betroffene betrifft

Die öffentlichen Verwaltungen, die Zuschüsse in der internationalen Zusammenarbeit verwalten, müssen die neue Fassung von Artikel 26.1 ab dem Datum der Veröffentlichung anwenden. Internationale Organisationen und NGOs, die Fördermittel erhalten, müssen die Konformität mit der neuen Regelung prüfen. Die Änderung betrifft nicht direkt Unternehmen oder Privatpersonen, sondern ausschließlich Verwaltungsbehörden und Kooperationseinrichtungen.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2026-04-16pubVeröffentlichung im BOE
2026-04-23vigorInkrafttreten (disposicion final del real decreto)
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

Betrifft Sie diese Norm?

Das förderrecht-Team überprüft Ihre spezifische Situation.

Mit dem förderrecht-Team sprechen
Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
E-Mail
Kontakt