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Die Resolution vom 31. März 2026 veröffentlicht die neuen Gehaltstabellen des XXII. Tarifvertrags für das Bodenpersonal von Iberia Líneas Aéreas in Spanien. Diese wurden gemäß Art. 90.2 und 3 des RDL 2/2015 sowie des Königlichen Dekrets 713/2010 (Art. 90.2, 3) genehmigt. Die Änderungen betreffen anpassungsfähige Vergütungen und müssen innerhalb von 30 Tagen nach der Veröffentlichung angewendet werden (Art. 90.2).
Esta normativa no afecta directamente al perfil gran empresa.
art. 90.2
Für das Bodenpersonal von Iberia Líneas Aéreas gelten neue, angepasste Gehaltstabellen, die sich direkt auf die Vergütungen auswirken (Art. 90.2). Die Unternehmen müssen die Zahlungen ab dem 31. April 2026 anpassen, wobei eine Umsetzungsfrist von 30 Tagen gilt (Art. 90.2). Es ergeben sich keine Auswirkungen auf andere Sektoren oder Unternehmen außerhalb von Iberia.
| Maßnahme | Referenz | Frist |
|---|---|---|
| Aplicar las nuevas tablas salariales del 2025 en el plazo de 30 días | art. 90.2 | 30 días desde la publicación |
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