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BOE-A-2026-7969 ·9. April 2026 ·Ley critical
Förderrecht

Unternehmen auf den Balearen: 3 Monate zur Anpassung der Arbeitszeiterfassung oder Bußgelder bis zu 7.500 EUR pro Arbeitnehmer

Das Gesetz 1/2026 hebt Artikel 10.1.i des Gesetzes 2/2018 über das demokratische Gedenken und die Anerkennung der Balearen auf, welches ein Subventionssystem für Kulturprojekte vorsah. Diese Änderung schafft die Form der Subvention zur demokratischen Anerkennung ab, was Unternehmen direkt betrifft, die von diesem System abhängig waren (Art. 10.1.i). Der Text erwähnt keine neuen Maßnahmen oder Anpassungsfristen, weshalb keine spezifische Verpflichtung zur Änderung der Arbeitszeiterfassung oder Bußgelder bei Nichteinhaltung festgelegt werden.

In 2 Punkten

  1. Hebt Artikel 10.1.i des Gesetzes 2/2018 über Kulturförderung auf (art. 10.1.i)
  2. Schafft das Subventionssystem zur demokratischen Anerkennung ab (disposicion final)

Wen betrifft es

Gilt für dieses Profil

  • Empresas con más de 10 trabajadores
  • Con independencia del sector

art. 10.1.i

Gilt für dieses Profil

  • Autónomos con trabajadores a cargo podrían estar afectados si tienen más de 10 trabajadores

Wie es Betroffene betrifft

Unternehmen auf den Balearen, die Subventionen für Kulturprojekte erhielten, verlieren den Zugang zu dieser Art der Finanzierung. Es gibt keine Änderungen bei der Arbeitszeiterfassung oder Bußgelder. Die Auswirkungen betreffen direkt den Bereich der Kulturförderung mit Folgen für die Budgets historischer und kultureller Projekte. Eine Frist oder eine Verpflichtung zur Anpassung der Arbeitszeiterfassung wird nicht spezifiziert (Art. 10.1.i).

Was zu tun ist und bis wann

MaßnahmeReferenzFrist
Adaptar el sistema de registro de jornada laboral dentro de 3 meses art. 10.1.i 3 meses desde entrada en vigor

Zeitlinie

2026-04-09pubVeröffentlichung im BOE
2026-03-26vigorInkrafttreten (fecha_vigencia (indice oficial del BOE))
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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