Das Gesetz 1/2026 hebt Artikel 10.1.i des Gesetzes 2/2018 über das demokratische Gedenken und die Anerkennung der Balearen auf, welches ein Subventionssystem für Kulturprojekte vorsah. Diese Änderung schafft die Form der Subvention zur demokratischen Anerkennung ab, was Unternehmen direkt betrifft, die von diesem System abhängig waren (Art. 10.1.i). Der Text erwähnt keine neuen Maßnahmen oder Anpassungsfristen, weshalb keine spezifische Verpflichtung zur Änderung der Arbeitszeiterfassung oder Bußgelder bei Nichteinhaltung festgelegt werden.
Gilt für dieses Profil
art. 10.1.i
Esta normativa no afecta directamente al perfil autonomo.
Unternehmen auf den Balearen, die Subventionen für Kulturprojekte erhielten, verlieren den Zugang zu dieser Art der Finanzierung. Es gibt keine Änderungen bei der Arbeitszeiterfassung oder Bußgelder. Die Auswirkungen betreffen direkt den Bereich der Kulturförderung mit Folgen für die Budgets historischer und kultureller Projekte. Eine Frist oder eine Verpflichtung zur Anpassung der Arbeitszeiterfassung wird nicht spezifiziert (Art. 10.1.i).
Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.
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