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BOE-A-2026-7418 ·1. April 2026 ·Real Decreto Mittlere Auswirkung
Ausländerrecht

Spanische Staatsangehörigkeit durch Natürlichkeitserklärung für Leopoldo Eduardo López Mendoza verliehen

Durch den Königlichen Erlass 289/2026 wird Leopoldo Eduardo López Mendoza aufgrund außergewöhnlicher Umstände die spanische Staatsangehörigkeit durch Natürlichkeitserklärung verliehen. Die Verleihung erfolgt mit dem Zivilstand des allgemeinen Rechts (vecindad civil de Derecho común) und richtet sich nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (Art. 1). Die Maßnahme entfaltet Wirkung ab dem 31. März 2026.

In 2 Punkten

  1. Verleihung der Staatsangehörigkeit durch Natürlichkeitserklärung an Leopoldo Eduardo López Mendoza (texto)
  2. Wirksamkeit gemäß den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (art. 1)

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil pyme.

Esta normativa no afecta directamente al perfil startup.

Esta normativa no afecta directamente al perfil autonomo.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Esta normativa no afecta directamente al perfil gran empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil no residente.

Wie es Betroffene betrifft

Diese Maßnahme betrifft ausschließlich die berechtigte Person der Verleihung ohne Auswirkungen auf Unternehmen, Privatpersonen oder Behörden. Sie führt zu keinen Änderungen des allgemeinen Staatsangehörigkeitsrechts oder der Bürgerrechte anderer Staatsangehöriger. Die Wirkung ist rein persönlich und an die spezifische Situation des Antragstellers gebunden.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2026-04-01pubVeröffentlichung im BOE
2026-03-31vigorInkrafttreten (texto)
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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