Das Gesetz 1/2026 hebt das Gesetz 6/1995 über Kleinstgemeinden in Santa Lucía, Gemeinde Ocón, auf. Diese Aufhebung erfolgt gemäß Art. 78 des Gesetzes 1/2003 und dem durch das Organische Gesetz 3/1982 verabschiedeten Statut. Die Frist für die Benachrichtigung der Auflösung beträgt 30 Tage ab Veröffentlichung (Art. 4).
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Die lokalen Verwaltungen von Santa Lucía in Ocón müssen die Auflösung innerhalb von 30 Tagen gemäß Art. 4 melden. Betroffene Bürger verlieren den Zugang zu lokalen Verwaltungsdiensten, die von der aufgelösten Einheit verwaltet wurden. Die Gemeinde Ocón übernimmt die Verantwortung für die Integration der Dienste nach der Auflösung. Die Aufhebung wirkt sich direkt auf die Rechtsstruktur der Kleinstgemeinde aus.
Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.
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