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BOE-A-2026-7298 ·31. März 2026 ·Ley Hohe Auswirkung
Verwaltungsrecht

Kleinstgemeinden in Santa Lucía (Ocón): Aufhebung des Gesetzes 6/1995, 30-Tage-Frist für die Benachrichtigung

Das Gesetz 1/2026 hebt das Gesetz 6/1995 über Kleinstgemeinden in Santa Lucía, Gemeinde Ocón, auf. Diese Aufhebung erfolgt gemäß Art. 78 des Gesetzes 1/2003 und dem durch das Organische Gesetz 3/1982 verabschiedeten Statut. Die Frist für die Benachrichtigung der Auflösung beträgt 30 Tage ab Veröffentlichung (Art. 4).

In 2 Punkten

  1. Hebt das Gesetz 6/1995 über Kleinstgemeinden auf (art. 1)
  2. 30-Tage-Frist für die Benachrichtigung der Auflösung (art. 4)

Wen betrifft es

Gilt für dieses Profil

  • Ciudadanos del municipio de Ocón
  • Afectados por la disolución de la entidad local menor

art. 1

Esta normativa no afecta directamente al perfil no residente.

art. 1

Wie es Betroffene betrifft

Die lokalen Verwaltungen von Santa Lucía in Ocón müssen die Auflösung innerhalb von 30 Tagen gemäß Art. 4 melden. Betroffene Bürger verlieren den Zugang zu lokalen Verwaltungsdiensten, die von der aufgelösten Einheit verwaltet wurden. Die Gemeinde Ocón übernimmt die Verantwortung für die Integration der Dienste nach der Auflösung. Die Aufhebung wirkt sich direkt auf die Rechtsstruktur der Kleinstgemeinde aus.

Was zu tun ist und bis wann

MaßnahmeReferenzFrist
Notificar la disolución de la entidad local menor dentro de 30 días art. 4 30 días desde la publicación

Zeitlinie

2026-03-31pubVeröffentlichung im BOE
2026-04-01vigorInkrafttreten (art. 4)
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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