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BOE-A-2026-676 ·13. Januar 2026 ·Real Decreto Mittlere Auswirkung
Verwaltungsrecht

Feuerwerksbetriebe: 3 Monate Frist zur Einführung des Lehrplans für das Berufszertifikat in Fertigungsabläufen (Fachbereich Chemie)

Der Königliche Erlass 3/2026 legt den Lehrplan für das Berufszertifikat in Fertigungsabläufen der Pyrotechnik innerhalb der Fachrichtung Chemie fest und definiert die Angebote der Stufen A und B. Dieses Zertifikat wird gemäß dem Königlichen Erlass 659/2023 in den Nationalen Katalog der Berufsqualifikationen aufgenommen. Die Norm ändert nicht das bisherige Ausbildungssystem, sondern legt den Inhalt und die Struktur des Zertifikats für die Anwendung in Ausbildungszentren fest.

In 2 Punkten

  1. Das Zertifikat gilt für die Fachrichtung Chemie, Stufen A und B (art. 2)
  2. Anpassungsfrist von 3 Monaten ab Inkrafttreten (art. 4)

Wen betrifft es

Gilt für dieses Profil

  • Empresas del sector químico
  • Que realicen operaciones de fabricación de pirotecnia

art. 1

Gilt für dieses Profil

  • Autónomos que desarrollen actividades de fabricación de pirotecnia

Wie es Betroffene betrifft

Unternehmen, die in der Herstellung von Pyrotechnik tätig sind, müssen ihre Ausbildungsprogramme an die neuen Kriterien des festgelegten Lehrplans anpassen (Art. 2). Berufsbildungszentren müssen die Inhalte des Zertifikats in ihre Lehrpläne aufnehmen. Die Anpassungsfrist beträgt drei Monate ab Inkrafttreten (Art. 4). Die Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung sowie vorherige Abschlüsse bleiben unberührt.

Was zu tun ist und bis wann

MaßnahmeReferenzFrist
Incorporar el certificado profesional en operaciones de fabricación de pirotecnia en procesos de selección de personal art. 4 3 meses desde entrada en vigor

Zeitlinie

2026-01-13pubVeröffentlichung im BOE
2026-02-02vigorInkrafttreten (fecha_vigencia (indice oficial del BOE))
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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