Das Gesetz 29/1994 wird durch die Resolution vom 28. April 2026 aufgehoben. Mieter und Vermieter müssen den Vertrag innerhalb von 30 Tagen auflösen, andernfalls droht ein Bußgeld in Höhe von 1.500 EUR bei Nichtbeachtung (Art. 1). Die Frist beginnt mit der Bekanntmachung der Aufhebung (Art. 2).
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Mieter und Vermieter müssen den Vertrag innerhalb von 30 Tagen auflösen oder ein Bußgeld von 1.500 EUR zahlen (Art. 1). Die Frist beginnt mit der offiziellen Bekanntmachung (Art. 2). Parteien, die nicht handeln, riskieren den Verlust von Eigentumsrechten oder des Wohnraumzugangs. Die Änderung beseitigt die bisherige Rechtsgrundlage (Gesetz 29/1994).
| Maßnahme | Referenz | Frist |
|---|---|---|
| Resolver contrato de arrendamiento dentro de 30 días desde notificación | art. 1 | 30 días desde notificación |
| Pagar multa de 1.500 EUR si no se resuelve el contrato | art. 1 | null |
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