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BOE-A-2026-6300 ·17. März 2026 ·Resolución Geringe Auswirkung
Steuerrecht

Ringwadenfischerei im Golf von Cádiz: Beginn der Iberischen Sardinenfischerei am 2. Februar 2026

Die Generalsekretariat für Fischerei legt den Beginn der gezielten Fischerei auf Iberische Sardinen mittels Ringwaden im Golf von Cádiz ab 00:00 Uhr am 2. Februar 2026 fest (Erstens). Für die Ringwadenflotte im Golf von Cádiz wird für die Saison 2026 eine Anfangsquote von 6.566,19 kg zugewiesen, die nach der Umverteilung der Abzüge aus dem Jahr 2025 auf 7.005.426 kg ansteigt (Zweitens). Die Maßnahme erfolgt im Rahmen der Verordnung APA/1203/2025 und des Managementplans für den Golf von Cádiz (Art. 2.5 Verordnung AAA/1406/2016).

In 3 Punkten

  1. Beginn der gezielten Fischerei auf Iberische Sardinen am 2. Februar 2026 um 00:00 Uhr für Ringwadenfischerei im Golf von Cádiz (Primero)
  2. Gesamtzuweisung für die Ringwadenflotte im Golf von Cádiz von 7.005.426 kg nach Umverteilung der Abzüge aus 2025 (Segundo)
  3. Schiffe, die nicht 1 % der Fangmöglichkeiten erreichen, können nicht an der Fischerei teilnehmen (Anexo II)

Wie es Betroffene betrifft

Für Reeder und Eigentümer von Ringwadenfischereifahrzeugen im Golf von Cádiz ermöglicht die Entscheidung die Wiederaufnahme der Tätigkeit nach der obligatorischen Sperrperiode (Erstens). Die Zuweisung der Fangmengen erfolgt individuell pro Schiff, sodass die Fangquote gegen die spezifische Zuweisung genutzt werden kann (Zweitens). Schiffe, die nicht mindestens 1 % der Fangmöglichkeiten erreichen, dürfen nicht an der Fischerei teilnehmen (Anhang II).

Was zu tun ist und bis wann

MaßnahmeReferenzFrist
Iniciar la actividad de pesca dirigida de sardina ibérica según la asignación individual Primero Desde las 00:00 horas del 2 de febrero de 2026

Zeitlinie

2026-03-17pubVeröffentlichung im BOE
2026-02-02vigorInkrafttreten (Primero)
Betroffene Sektoren
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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