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BOE-A-2026-5874 ·13. März 2026 ·Real Decreto Mittlere Auswirkung
Verwaltungsrecht

Agrar-Interprofessionalorganisationen müssen Verwaltungsverfahren und Sanktionsverfahren innerhalb von 3 Monaten anpassen

Der Königliche Erlass 188/2026 ändert die Artikel 6, 8.1, 13 und 17.2 des RD 705/1997, um die Verwaltungsverfahren und Sanktionsverfahren in agrarinterprofessionalen Organisationen anzupassen. Die Änderung betrifft die Art der Antragstellung sowie das Sanktionsmanagement. Die Modifikation gilt für alle Organisationen, die Teil des regulierten Systems sind.

In 2 Punkten

  1. Die Artikel 6, 8.1, 13 und 17.2 des RD 705/1997 werden geändert (art. 6, 8.1, 13, 17.2 del RD 705/1997)
  2. Die Verwaltungsverfahren und Sanktionsverfahren müssen innerhalb von 3 Monaten angepasst werden (art. 6, 8.1, 13, 17.2 del RD 705/1997)

Wen betrifft es

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Wie es Betroffene betrifft

Berufsverbände aus Landwirtschaft und Viehzucht müssen ihre Verwaltungs- und Sanktionsprozesse aktualisieren, um der neuen Norm zu entsprechen. Die Anpassungsfrist beträgt drei Monate ab Inkrafttreten. Die lokalen und zentralen Verwaltungen, die diese Organisationen betreuen, müssen ihre Verfahren neu organisieren. Das Risiko bei Nichteinhaltung umfasst die Unanwendbarkeit bestehender Sanktionen oder Verwaltungsverfahren.

Was zu tun ist und bis wann

MaßnahmeReferenzFrist
Revisar y actualizar procedimientos administrativos y sancionadores conforme a los artículos 6, 8.1, 13 y 17.2 del RD 705/1997 art. 6, 8.1, 13, 17.2 del RD 705/1997 3 meses desde entrada en vigor

Zeitlinie

2026-03-13pubVeröffentlichung im BOE
Betroffene Sektoren
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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