Die Generaldirektion für Rechtssicherheit und öffentliche Beurkundung entscheidet über den Widerspruch des Unternehmens „Amsoma, Asesoría Fiscal Agraria, SL“ gegen die Entscheidung des Grundbuchamts Roa. Das Grundbuchamt hatte die Eintragung zweier Grundstücke in der Gemeinde Fuentecén ausgesetzt, da für bestimmte Parzellen öffentliche Vorbesitzurkunden, die älter als ein Jahr sind, fehlten und eine mögliche Beeinträchtigung von Viehtriebwegen vorlag (Art. 18 des Hypothekengesetzes). Der Beschluss prüft die Gültigkeit der Erwerbstitel sowie das mögliche Nebeneinander von Privateigentum und öffentlichem Eigentum.
Gilt für dieses Profil
Hechos I
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Für das Unternehmen „Amsoma, Asesoría Fiscal Agraria, SL“ bedeutet der Beschluss, dass die Grundstücke in der beantragten Form nicht im Grundbuch eingetragen werden können, da die Aussetzung durch das Grundbuchamt aufrechterhalten wird. Für angrenzende Grundstückseigentümer oder die Verwaltung unterstreicht die Entscheidung die Bedeutung einer korrekten Abgrenzung von Viehtriebwegen und die Notwendigkeit gültiger öffentlicher Vorbesitzurkunden für Eintragungsverfahren (Art. 18 des Hypothekengesetzes).
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