Das Gesetz 2/2026 ändert Artikel 61.2.d) des Gesetzes 9/2010, um die Vergütungen des Gesundheitspersonals an das durch das Organische Gesetz 8/1981 verabschiedete Statut anzupassen. Diese Änderung gilt für die Gesundheitseinrichtungen der Autonomen Gemeinschaft Kantabrien. Die Änderung tritt drei Monate nach ihrer Veröffentlichung in Kraft (Art. 61.2.d).
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Die Gesundheitseinrichtungen in Kantabrien müssen die Vergütungen des Gesundheitspersonals gemäß dem Gesundheitsstatut von 1981 aktualisieren. Das Gesundheitspersonal erhält nach Ablauf der festgelegten Frist eine angepasste Vergütung. Die Gesundheitsverwaltungen tragen die Kosten der Neuregelung und müssen die Änderung in ihren Personalplänen umsetzen (Art. 61.2.d).
| Maßnahme | Referenz | Frist |
|---|---|---|
| Ajustar retribuciones del personal sanitario conforme al Estatuto de Sanidad (Ley Orgánica 8/1981) | art. 61.2.d) de la Ley 9/2010 | 3 meses desde la publicación |
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