Zum Inhalt springen
BOE-A-2026-5690 ·11. März 2026 ·Resolución Mittlere Auswirkung
Arbeitsrecht

Autotaxi-Betreiber: 3 Monate Frist zur Umsetzung der neuen Gehaltstabellen 2026

Die Resolution vom 25. Februar 2026 veröffentlicht die vom nationalen Kollektivvertrag genehmigten neuen Gehaltstabellen für den Autotaxi-Sektor gemäß Art. 90.2 und 3 des RDL 2/2015. Die Neuregelung sieht angepasste Löhne nach Fahrzeugkategorie und Berufserfahrung vor, die von den Betreibern innerhalb eines Zeitraums von 3 Monaten ab Inkrafttreten anzuwenden sind (Art. 90.2 und 3).

In 2 Punkten

  1. Die Betreiber müssen die neuen Gehaltstabellen für 2026 anwenden (art. 90.2)
  2. Die Gehaltsanpassung basiert auf der Fahrzeugkategorie und der Berufserfahrung (art. 90.3)

Wen betrifft es

Gilt für dieses Profil

  • Operadores de auto-taxis sin empleo fijo
  • Sujeto al Convenio Colectivo Nacional para el sector de auto-taxis

art. 90.2

Wie es Betroffene betrifft

Autotaxi-Betreiber müssen ihre Zahlungen gemäß den veröffentlichten neuen Gehaltstabellen anpassen (Art. 90.2 und 3). Das Grundgehalt steigt in Abhängigkeit von der Fahrzeugkategorie und der Berufserfahrung, was sich direkt auf die monatliche Vergütung auswirkt. Es gibt keine Änderungen am Arbeitsregime oder den Beschäftigungsbedingungen.

Was zu tun ist und bis wann

MaßnahmeReferenzFrist
Aplicar las nuevas tablas salariales de 2026 según categoría de vehículo y experiencia art. 90.2 3 meses desde entrada en vigor

Zeitlinie

2026-03-11pubVeröffentlichung im BOE
2026-05-15vigorInkrafttreten (disposicion final)
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

Betrifft Sie diese Norm?

Das Arbeitsrecht-Team überprüft Ihre spezifische Situation.

Mit dem Arbeitsrecht-Team sprechen
Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
E-Mail
Kontakt