Die Regelung verpflichtet Unternehmen mit 10 oder mehr Mitarbeitern, ihre Arbeitszeiterfassung innerhalb von drei Monaten nach Inkrafttreten zu aktualisieren. Verstöße gegen diese Vorschrift können gemäß Artikel 4 Bußgelder von bis zu 7.500 Euro pro Arbeitnehmer nach sich ziehen. Die Maßnahme dient der Gewährleistung der Transparenz bei der Erfassung der Arbeitsstunden im Einklang mit dem durch das Organische Gesetz 6/2006 vom 19. Juli verabschiedeten Statut (Art. 4).
Gilt für dieses Profil
art. 4
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Für Unternehmen mit 10 oder mehr Mitarbeitern wird die Verpflichtung zur Aktualisierung der Arbeitszeiterfassung mit einer Frist von drei Monaten auferlegt. Die Nichteinhaltung führt zu Bußgeldern von bis zu 7.500 EUR pro Arbeitnehmer. Für die Arbeitnehmer ergeben sich keine direkten Änderungen, jedoch wird ihre Arbeitszeit transparenter. Die öffentlichen Verwaltungen können die Einhaltung der Vorschriften besser überwachen (Art. 4).
| Maßnahme | Referenz | Frist |
|---|---|---|
| Adaptar el registro de jornada a formato electrónico | art. 4 | 3 meses desde entrada en vigor |
| Verificar cumplimiento de las multas por incumplimiento | art. 4.2 |
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