Das Gesetz 11/2025 hebt Artikel 6 des Dekret-Gesetzes 3/2025 auf und ändert mehrere Artikel der Wohnungsbau- und Stadtplanungsgesetze, darunter das Gesetz 3/2009 und die Verordnung 305/2006. Es werden neue Artikel wie Art. 45 bis eingeführt und Übergangsbestimmungen geändert. Die Änderung betrifft unmittelbar die Verwaltungsvorschriften zu Mietverhältnissen, Bauvorhaben und Grundstücken (Art. 6, 12, 188.3 ter, 45 bis, 66 bis, 66 ter).
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art. 6, 12
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art. 6, 18.6
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art. 188.3 ter, 45 bis
Stadtplanungs- und Wohnungsbaubehörden müssen ihre Vorschriften gemäß den neuen Bestimmungen aktualisieren, insbesondere in den Bereichen Mietwesen, Bauwesen und Grundstücke. Von den Aufhebungen Betroffene müssen ihre Verwaltungsverfahren anpassen, da frühere Normen wegfallen (Art. 6, 18.6, 188.3 ter). Privatpersonen und Unternehmen im Wohnungssektor müssen ihre Verträge und Registrierungsverfahren überprüfen. Ein konkreter Anwendungszeitraum wird nicht genannt, die Änderung tritt jedoch aufgrund der Aufhebungsnatur sofort in Kraft.
| Maßnahme | Referenz | Frist |
|---|---|---|
| Revisar y actualizar procedimientos administrativos afectados por la derogación del art. 6 del Decreto-ley 3/2025 | art. 6 | |
| Adaptar contratos y registros en arrendamientos y obras según nuevas normas de la Ley 12/2017 | art. 12 |
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