Die Generaldirektion für Industrie und Industriegebiete der Balearen hat die Genehmigung des Labors Gremi de Joiers i Rellotgers de Balears (Code B-3) für die Durchführung von Prüfungen und Punzierungen von Edelmetallgegenständen widerrufen (Beschluss 1). Diese Entscheidung erfolgt aufgrund eines vom Unternehmen selbst gestellten Antrags auf Abmeldung wegen Einstellung der Tätigkeit (Sachverhalt 2). Mit diesem Beschluss verliert das Labor seinen Status als autorisiertes Zentrum für die Analyse von Gold und Silber in der Gemeinschaft (Sachverhalt 1).
Esta normativa no afecta directamente al perfil pyme.
Esta normativa no afecta directamente al perfil autonomo.
Für den Schmuck- und Uhrensektor auf den Balearen bedeutet der Widerruf, dass das Labor Gremi de Joiers i Rellotgers de Balears keine Garantien mehr ausstellen und keine Punzierungen von Edelmetallen mehr vornehmen darf (Beschluss 1). Fachleute, die dieses Labor nutzten, müssen andere autorisierte Zentren zur Erfüllung des Gesetzes 17/1985 aufsuchen. Die Verwaltung hat die Rückgabe der entsprechenden Punzen veranlasst (Sachverhalt 3).
| Maßnahme | Referenz | Frist |
|---|---|---|
| Interponer recurso de alzada ante el consejero de Empresa, Autónomos y Energía si se considera improcedente | art. 122 Ley 39/2015 | 1 mes desde el día siguiente a la notificación |
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