Die Verordnung APA/88/2026 legt die technischen Bedingungen, versicherbaren Güter und Preise für die Versicherung von Gemüse-Multikultur-Betrieben im Rahmen des kombinierten Agrarversicherungssystems fest (Art. 1). Die Norm verpflichtet Landwirte, ihre gesamte Produktion derselben Gattung in einer einzigen Erklärung anzugeben, und verbietet die gleichzeitige Bestehen von anderen Gemüseversicherungen desselben Plans (Art. 4.1). Zudem ermöglicht sie den optionalen Schutz von Anlagen wie Gewächshäusern oder Bewässerungssystemen unter spezifischen Bedingungen (Art. 1.2 und Art. 4.5).
Gilt für dieses Profil
art. 4.4
Gilt für dieses Profil
art. 4.1
Gilt für dieses Profil
art. 1.1
Für Landwirte und Gemüsebetriebe schreibt die Norm eine zentralisierte Versicherungsverwaltung vor, da alle Parzellen derselben Gattung in einer einzigen Erklärung zusammengefasst werden müssen (Art. 4.1 und 4.4). Die Nichteinhaltung der technischen Anbaubedingungen kann zu einer proportionalen Kürzung der Entschädigung durch den Versicherer führen (Art. 4.3). Produzenten, die sich für die Versicherung von Anlagen (Gewächshäuser, Bewässerung usw.) entscheiden, müssen alle Anlagen desselben Typs versichern, die die Anforderungen erfüllen (Art. 4.5).
| Maßnahme | Referenz | Frist |
|---|---|---|
| Realizar una única declaración de seguro para toda la producción de la misma clase | art. 4.1 | |
| Asegurar todas las instalaciones del mismo tipo si se opta por la cobertura de instalaciones | art. 4.5 | |
| Pagar la prima única dentro de los plazos de suscripción para que la declaración sea válida | art. 4.7 |
Das Steuerrecht-Team überprüft Ihre spezifische Situation.