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Das Gesetz 4/2025 legt fest, dass die autonomen Gemeinschaften, einschließlich Galicien, ihre allgemeinen Haushaltspläne für 2026 vor dem 31. Dezember 2026 vorlegen müssen. Diese Frist ergibt sich aus Artikel 1 des Textes, der das Datum der Vorlage als Bedingung für das Inkrafttreten des Haushalts festlegt. Der Text spezifiziert weder Durchsetzungsmechanismen noch Sanktionen bei Nichteinhaltung.
Die autonomen Verwaltungen müssen die Vorlage ihrer Haushaltspläne vor dem 31. Dezember 2026 abschließen (Art. 1). Die Frist sieht keine Anpassungen oder Verlängerungen vor. Die Nichteinhaltung wird im Text nicht durch spezifische Sanktionen geregelt. Der Prozess wirkt sich direkt auf die Finanzverwaltung der autonomen Gemeinschaften aus, insbesondere auf die Koordinierung mit dem Staat und die Zuweisung von Ressourcen.
| Maßnahme | Referenz | Frist |
|---|---|---|
| Presentar presupuestos generales antes del 31 de diciembre de 2026 | art. 1 | 31-12-2026 |
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