Durch den Königlichen Erlass 86/2026 wird das bisherige Regime des Königlichen Erlasses 1697/2011 aufgehoben und ein neues Berufszertifikat für die Lehrtätigkeit in den Stufen A und B der Berufsfamilie „Soziokulturelle Dienste und Gemeinschaft“ eingeführt. Der Erlass legt den Lehrplan sowie das Angebot der Stufen A und B fest, die im Zertifikat enthalten sind (Art. 2). Die Frist für die Einreichung des Antrags auf Lehrbefähigung beträgt drei Monate ab Inkrafttreten (Art. 4).
Esta normativa no afecta directamente al perfil pyme.
Esta normativa no afecta directamente al perfil startup.
Esta normativa no afecta directamente al perfil autonomo.
Gilt für dieses Profil
art. 2
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Lehrkräfte, die eine Tätigkeit in den Stufen A und B der soziokulturellen Dienste und der Gemeinschaft anstreben, müssen ihren Antrag auf Lehrbefähigung innerhalb von drei Monaten stellen (Art. 4). Das neue Berufszertifikat ersetzt das zuvor durch den Königlichen Erlass 1697/2011 festgelegte Zertifikat. Die Berufsbildungsbehörden müssen ihre Register gemäß dem neuen Lehrplan und den neuen Angeboten aktualisieren (Art. 2).
| Maßnahme | Referenz | Frist |
|---|---|---|
| Presentar solicitud de habilitación para docencia en grados A o B dentro de tres meses | art. 4 | 3 meses desde entrada en vigor |
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