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BOE-A-2026-3210 ·12. Februar 2026 ·Real Decreto Mittlere Auswirkung
Arbeitsrecht

Lehrbefähigung für die Stufen A und B im Bereich soziokulturelle Dienste: 3 Monate Frist zur Antragstellung

Durch den Königlichen Erlass 86/2026 wird das bisherige Regime des Königlichen Erlasses 1697/2011 aufgehoben und ein neues Berufszertifikat für die Lehrtätigkeit in den Stufen A und B der Berufsfamilie „Soziokulturelle Dienste und Gemeinschaft“ eingeführt. Der Erlass legt den Lehrplan sowie das Angebot der Stufen A und B fest, die im Zertifikat enthalten sind (Art. 2). Die Frist für die Einreichung des Antrags auf Lehrbefähigung beträgt drei Monate ab Inkrafttreten (Art. 4).

In 3 Punkten

  1. Aufhebung des Königlichen Erlasses 1697/2011 über die Lehrbefähigung (art. 1)
  2. Festlegung des Lehrplans und des Angebots der Stufen A und B des Berufszertifikats (art. 2)
  3. Dreimonatige Frist zur Einreichung des Antrags auf Lehrbefähigung (art. 4)

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil pyme.

Esta normativa no afecta directamente al perfil startup.

Esta normativa no afecta directamente al perfil autonomo.

Gilt für dieses Profil

  • Personas que deseen ejercer docencia en grados A o B de Servicios Socioculturales y a la Comunidad

art. 2

Esta normativa no afecta directamente al perfil gran empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil no residente.

Wie es Betroffene betrifft

Lehrkräfte, die eine Tätigkeit in den Stufen A und B der soziokulturellen Dienste und der Gemeinschaft anstreben, müssen ihren Antrag auf Lehrbefähigung innerhalb von drei Monaten stellen (Art. 4). Das neue Berufszertifikat ersetzt das zuvor durch den Königlichen Erlass 1697/2011 festgelegte Zertifikat. Die Berufsbildungsbehörden müssen ihre Register gemäß dem neuen Lehrplan und den neuen Angeboten aktualisieren (Art. 2).

Was zu tun ist und bis wann

MaßnahmeReferenzFrist
Presentar solicitud de habilitación para docencia en grados A o B dentro de tres meses art. 4 3 meses desde entrada en vigor

Zeitlinie

2026-02-12pubVeröffentlichung im BOE
2026-05-12vigorInkrafttreten (disposicion final primera)
Betroffene Sektoren
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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