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BOE-A-2026-2981 ·9. Februar 2026 ·orden Geringe Auswirkung
Steuerrecht

Sortenrechte: Erlöschen von Pflanzensortenrechten durch Verzicht der Inhaber

Diese Verordnung regelt das Erlöschen der Sortenrechte für verschiedene Sorten von Arten wie Baumwolle, Ackerbohne, Bohne, Mais, Pfirsich, Melone, Orange und Olive infolge des Verzichts ihrer Inhaber (Art. 28.1 Gesetz 3/2000). Das Erlöschen führt zur automatischen Löschung der entsprechenden Titel im Register für geschützte Sorten (Art. 28.3 Gesetz 3/2000).

In 2 Punkten

  1. Erlöschen von Rechten durch Verzicht des Inhabers und Löschung im Register für geschützte Sorten, Art. 28.1 und 28.3 Gesetz 3/2000 (art. 28.1 y 28.3 de la Ley 3/2000)
  2. Die Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im BOE in Kraft (disposición final)

Wen betrifft es

Gilt für dieses Profil

  • Empresas titulares de las variedades vegetales listadas en el Anexo I

Anexo I

Esta normativa no afecta directamente al perfil autonomo.

Wie es Betroffene betrifft

Für die im Anhang aufgeführten Sorteninhaber formalisiert die Norm den Verlust ihres Eigentumsrechts an den genannten Pflanzensorten aufgrund ihres ausdrücklichen Verzichts. Sie begründet keine neuen Verpflichtungen für den restlichen Agrarsektor, sondern aktualisiert das Register für geschützte Sorten um die beantragten Abmeldungen.

Was zu tun ist und bis wann

MaßnahmeReferenzFrist
Verificar la situación jurídica de las variedades listadas en el Anexo I para confirmar la pérdida de derechos Anexo I

Zeitlinie

2026-02-09pubVeröffentlichung im BOE
Betroffene Sektoren
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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