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BOE-A-2026-2974 ·9. Februar 2026 ·orden Mittlere Auswirkung
Förderrecht

Innovative Unternehmensverbände: 30 Tage Frist zur Fehlerkorrektur in der Verordnung ITU/868/2025

Die Verordnung ITU/72/2026 korrigiert Fehler in der Verordnung ITU/868/2025 über Beihilfen für innovative Unternehmensverbände. Es handelt sich um eine technische Korrektur und nicht um eine neue Regelung, welche die Zugangsvoraussetzungen für Beihilfen zur technologischen Entwicklung und Forschung betrifft. Die Frist zur Korrektur der Fehler beträgt 30 Tage ab Veröffentlichung (Art. 2).

In 2 Punkten

  1. Korrektur von Fehlern in der Verordnung ITU/868/2025 über die Zugangsvoraussetzungen für Beihilfen (art. 2)
  2. 30-Tage-Frist zur Fehlerkorrektur ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung (art. 2)

Wen betrifft es

Gilt für dieses Profil

  • Formadas por empresas de 10 o más trabajadores
  • Dedicadas a innovación tecnológica o investigación

art. 2

Esta normativa no afecta directamente al perfil autonomo.

art. 2

Wie es Betroffene betrifft

Für innovative Unternehmensverbände wird der Wortlaut der Zugangsvoraussetzungen für Beihilfen korrigiert, um Unklarheiten bei den Förderkriterien zu vermeiden. Die Verwaltungen müssen ihre Antragsregister innerhalb der festgelegten Frist aktualisieren. Antragsteller sollten die Originaldokumente prüfen, um sicherzustellen, dass ihre Anträge der korrigierten Fassung entsprechen (Art. 2).

Was zu tun ist und bis wann

MaßnahmeReferenzFrist
Revisar y corregir solicitudes de ayudas según la redacción corregida de la Orden ITU/868/2025 art. 2 30 días desde la publicación

Zeitlinie

2026-02-09pubVeröffentlichung im BOE
2026-02-09vigorInkrafttreten (art. 2)
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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