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Die Verordnung ITU/72/2026 korrigiert Fehler in der Verordnung ITU/868/2025 über Beihilfen für innovative Unternehmensverbände. Es handelt sich um eine technische Korrektur und nicht um eine neue Regelung, welche die Zugangsvoraussetzungen für Beihilfen zur technologischen Entwicklung und Forschung betrifft. Die Frist zur Korrektur der Fehler beträgt 30 Tage ab Veröffentlichung (Art. 2).
Gilt für dieses Profil
art. 2
Esta normativa no afecta directamente al perfil autonomo.
art. 2
Für innovative Unternehmensverbände wird der Wortlaut der Zugangsvoraussetzungen für Beihilfen korrigiert, um Unklarheiten bei den Förderkriterien zu vermeiden. Die Verwaltungen müssen ihre Antragsregister innerhalb der festgelegten Frist aktualisieren. Antragsteller sollten die Originaldokumente prüfen, um sicherzustellen, dass ihre Anträge der korrigierten Fassung entsprechen (Art. 2).
| Maßnahme | Referenz | Frist |
|---|---|---|
| Revisar y corregir solicitudes de ayudas según la redacción corregida de la Orden ITU/868/2025 | art. 2 | 30 días desde la publicación |
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