Der Tarifvertrag der Telefónica Audiovisual Digital, SLU, wird mit einer Gültigkeit vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2030 registriert und veröffentlicht, gemäß den Bestimmungen der Artikel 90.2 und 3 des Arbeitsstatutgesetzes (Estatuto de los Trabajadores). Der Zeitraum ist verlängerbar und erfolgt im Rahmen der geltenden Rechtsvorschriften des Königlichen Gesetzesdekrets 2/2015 und des Königlichen Dekrets 713/2010.
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Die Arbeitnehmer der Telefónica Audiovisual Digital, SLU, unterliegen ab dem 1. Januar 2026 den neuen Tarifvereinbarungen. Die Unternehmen der Gruppe müssen sicherstellen, dass ihre Verträge und Arbeitsbedingungen an die neuen Vereinbarungen angepasst werden. Arbeitsrechtliche Berater müssen ihre Berichte und Empfehlungen aktualisieren, um die Änderungen widerzuspiegeln. Öffentliche Verwaltungen und Gewerkschaften können bei Unstimmigkeiten über die Auslegung der neuen Vereinbarungen intervenieren.
Das Arbeitsrecht-Team überprüft Ihre spezifische Situation.