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BOE-A-2026-22792 ·31. Oktober 2026 ·Ministerialerlass Mittlere Auswirkung
Verwaltungsrecht

Gasunternehmen: Systemgebühren, Vergütungen und Speicherkosten für das Gasjahr 2027 genehmigt

Die Verordnung TED/1149/2026 legt die einheitlichen Systemgebühren des Gassektors fest, um regulierte Kosten zu finanzieren, die nicht mit der Nutzung von Anlagen zusammenhängen (Art. 1.1). Zudem legt sie die Vergütungen und Zugangsentgelte für grundlegende unterirdische Gasspeicher sowie die Differenzkosten für die Versorgung mit aufbereitetem Gas in nicht netzangeschlossenen Inselgebieten fest (Art. 1.2). Die Norm regelt zudem die Anpassung der Vergütungen für den Betreiber des organisierten Gasmarktes (Art. 1.3).

In 2 Punkten

  1. Das Gasjahr 2027 beginnt am 1. Oktober 2026, zeitgleich mit dem Beginn der neuen regulatorischen Periode (Art. 1). (art. 1)
  2. Die einheitlichen Gebühren des Gassystems werden ab dem ersten Tag des Monats nach der Veröffentlichung dieser Verordnung angewendet (Art. 2.1). (art. 2.1)

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil kmu.

Esta normativa no afecta directamente al perfil selbstständige.

Gilt für dieses Profil

  • Titulares de almacenamientos subterráneos básicos de gas natural
  • Operadores del mercado organizado de gas
  • Empresas que suministren gas manufacturado en territorios insulares no conectados

art. 1

Wie es Betroffene betrifft

Für Betreiber von unterirdischen Speichern werden die Vergütungen und Zugangsentgelte für die regulatorische Periode festgelegt, die am 1. Oktober 2026 beginnt (Art. 1). Nutzer dieser Speicher müssen die genehmigten Entgelte anwenden. Für Teneriffa wird der Differenzkostensatz für die Versorgung mit aufbereitetem Gas bestimmt (Art. 1.2). Der Betreiber des organisierten Gasmarktes muss den kumulierten Saldo aus Differenzen zwischen vorläufigen und endgültigen Vergütungen des Zeitraums 2015 bis 2024 ausgleichen (Art. 1.3).

Was zu tun ist und bis wann

MaßnahmeReferenzFrist
Aplicar los nuevos cargos unitarios del sistema gasista según los valores del Anexo I art. 2.1 desde el día 1 del mes siguiente a la publicación

Zeitlinie

2026-10-31pubVeröffentlichung im BOE
Betroffene Sektoren
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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