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BOE-A-2026-22680 ·29. Oktober 2026 ·Ministerialerlass Mittlere Auswirkung
Verwaltungsrecht

Betreiber des Kaninchensektors: Verpflichtung zu Beiträgen zur Förderung des Verbrauchs und zur Verbesserung des Sektors über 3 Jahre

Die Verordnung APA/1135/2026 weitet die Vereinbarung der Interprofessionsorganisation Intercun auf den gesamten Kaninchensektor aus. Damit werden alle Erzeuger und Betreiber zur Zahlung von Beiträgen verpflichtet (Art. 9 Gesetz 38/1994). Die Mittel werden über einen Zeitraum von drei Jahren für die Förderung, Kommunikation, Produktionsverbesserung, Wettbewerbsfähigkeit und Internationalisierung des Sektors verwendet. Die Verwaltung und Erhebung erfolgt über ein spezielles, von Intercun verwaltetes IT-Tool (Art. 7.2).

In 2 Punkten

  1. Beiträge für Förderung (35-55 %), Produktionsverbesserung (35-55 %) und Verwaltung (weniger als 10 %) (Art. 3.2). (art. 3.2)
  2. Die Erhebung erfolgt über das IT-Tool www.herramienta.intercun.org (Art. 7.2). (art. 7.2)

Wen betrifft es

Gilt für dieses Profil

  • Operadores y productores del sector cunícola

art. 9 Ley 38/1994

Gilt für dieses Profil

  • Productores o operadores del sector cunícola

art. 9 Ley 38/1994

Gilt für dieses Profil

  • Operadores y productores del sector cunícola

art. 9 Ley 38/1994

Wie es Betroffene betrifft

Die Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen belastet alle Akteure des Kaninchensektors, schafft jedoch Mittel für die langfristige Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Marktpräsenz.

Was zu tun ist und bis wann

MaßnahmeReferenzFrist
Realizar las aportaciones económicas obligatorias para el fomento del sector cunícola art. 3 3 años
Gestionar la facturación y recaudación a través de la herramienta informática de Intercun art. 7.2

Zeitlinie

2026-10-29pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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