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BOE-A-2026-22606 ·28. Oktober 2026 ·Beschluss Mittlere Auswirkung
Handelsrecht

Festnetz- und Mobilfunkbetreiber: Veröffentlichung der Liste der Hauptbetreiber zur Anwendung von Beschränkungen

Die CNMC hat die Liste der als Hauptbetreiber eingestuften Unternehmen in den nationalen Festnetz- und Mobilfunkmärkten für das Jahr 2026 veröffentlicht. Diese Festlegung aktiviert die in Artikel 34 des Real Decreto-ley 6/2000 vorgesehenen Wettbewerbsbeschränkungen für diese Betreiber sowie deren direkte und indirekte Aktionäre. Die Liste umfasst unter anderem Unternehmen wie Telefónica, Orange, Vodafone und Digi.

In 2 Punkten

  1. Wettbewerbsbeschränkungen gelten auch für die direkten und indirekten Aktionäre der aufgeführten Hauptbetreiber (resuelve primero)
  2. Die Beschränkungen bleiben bis zur nächsten jährlichen Festlegung in Kraft (resuelve primero)

Wen betrifft es

Gilt für dieses Profil

  • Ser operador principal en el mercado de telefonía fija o móvil
  • Ser accionista directo o indirecto de los operadores listados

resuelve primero

Wie es Betroffene betrifft

Für die aufgeführten Betreiber und deren (direkten und indirekten) Aktionäre treten die Beschränkungen gemäß den Absätzen eins und vier des Artikels 34 des Real Decreto-ley 6/2000 mit sofortiger Wirkung in Kraft. Dies bedeutet eine strengere Kontrolle ihrer Konzentrationsgeschäfte und Kontrollwechsel, um Wettbewerbsnachteile zu vermeiden. Andere Betreiber des Sektors sind von diesen spezifischen Beschränkungen für Hauptbetreiber nicht betroffen.

Was zu tun ist und bis wann

MaßnahmeReferenzFrist
Cumplir con las limitaciones y restricciones de los apartados uno y cuatro del artículo 34 del Real Decreto-ley 6/2000 art. 34 RDL 6/2000
Observar las obligaciones previstas en el artículo 3.2 del Real Decreto 1232/2001 art. 3.2 RD 1232/2001

Zeitlinie

2026-10-28pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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