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BOE-A-2026-20710 ·5. Oktober 2026 ·Resolución Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Steuerbehörde Galicien und Verkehrsbehörde: Datenaustausch des nationalen Fahrzeugregisters zur Steuerverwaltung

Die zentrale Verkehrsbehörde (Jefatura Central de Tráfico) und die Steuerbehörde Galicien haben ein Abkommen über den telematischen Datenaustausch des nationalen Fahrzeugregisters unterzeichnet (erste Klausel). Ziel ist es, die Verwaltung der Steuern auf Fahrzeugübertragungen (ITP und ISD) sowie der Erbschaft- und Schenkungsteuer (ISD) in Galicien zu erleichtern. Dieser Austausch ermöglicht es der galicischen Behörde, der Verkehrsbehörde die Bearbeitung von Halterwechseln nach Erfüllung der steuerlichen Pflichten zu bestätigen (erste Klausel).

In 2 Punkten

  1. Datenaustausch zur Erleichterung des Halterwechsels bei Fahrzeugen nach Erfüllung der steuerlichen Pflichten, erste Klausel (cláusula primera)
  2. Erleichterung der Verwaltung, Erhebung und Prüfung von übertragenen und eigenen Steuern in Galicien, erste Klausel (cláusula primera)

Wen betrifft es

Gilt für dieses Profil

  • Transmisión de vehículos de su flota en Galicia

cláusula primera

Gilt für dieses Profil

  • Transmisión de vehículos afectos a su actividad en Galicia

cláusula primera

Gilt für dieses Profil

  • Realización de transmisiones de vehículos matriculados en España
  • Residencia o hecho imponible en la Comunidad Autónoma de Galicia

cláusula primera

Wie es Betroffene betrifft

Verbesserung der Effizienz bei der Abwicklung von Fahrzeugumschreibungen und Optimierung der Steuererhebung und -kontrolle in Galicien.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2026-10-05pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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