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BOE-A-2026-20381 ·30. September 2026 ·Beschluss not-relevant
Verwaltungsrecht

Erzeuger von Gernika-Paprika: Ökologische Produktion in das Produktspezifikationsverzeichnis der g.g.A. aufgenommen

Die Abteilung für Lebensmittelqualität und -förderung des Baskenlandes hat die Änderung der Produktspezifikationen für die geschützte geografische Angabe (g.g.A.) „Pimiento de Gernika/Gernikako Piperra“ genehmigt. Diese Änderung sieht die Aufnahme des ökologischen Produktionssystems als neue Erzeugungsart vor, ohne das Einheitliche Dokument oder die Bestimmungen der Verordnung (EU) 2024/1143 zu verändern.

In 3 Punkten

  1. Die ökologische Produktion wird als neues Produktionssystem innerhalb der g.g.A. aufgenommen (Antecedentes de hecho Segundo)
  2. Die Änderung gilt als geringfügig, da sie weder das Einheitliche Dokument noch die Verordnung (EU) 2024/1143 betrifft (Antecedentes de hecho Segundo)
  3. Ein Widerspruch (recurso de alzada) kann innerhalb eines Monats nach der Bekanntmachung oder Veröffentlichung eingelegt werden (Resolución Cuarto)

Wen betrifft es

Gilt für dieses Profil

  • Productores de Pimiento de Gernika/Gernikako Piperra que deseen adoptar el sistema de producción ecológica

Antecedentes de hecho Segundo

Gilt für dieses Profil

  • Productores de Pimiento de Gernika/Gernikako Piperra que deseen adoptar el sistema de producción ecológica

Antecedentes de hecho Segundo

Wie es Betroffene betrifft

Für die an der g.g.A. „Pimiento de Gernika“ beteiligten Erzeuger ermöglicht die Entscheidung die Einführung ökologischer Agrarmanagement-Systeme, was die Herstellung eines Produkts ohne synthetische Chemikalien und mit höherer Wertschöpfung erleichtert. Die Änderung wird als geringfügig eingestuft, da sie weder das Einheitliche Dokument noch die Bestimmungen der Verordnung (EU) 2024/1143 berührt.

Was zu tun ist und bis wann

MaßnahmeReferenzFrist
Consultar los nuevos textos del Pliego de Condiciones y Documento Único en la sede electrónica de la Administración General de Euskadi Resolución Segundo
Interponer recurso de alzada ante el Viceconsejero de Alimentación y Desarrollo Rural si se impugna la resolución Resolución Cuarto 1 mes desde el día siguiente a la notificación o publicación

Zeitlinie

2026-09-30pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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