Die Regelung sieht finanzielle Hilfen für Opfer von Eisenbahnunfällen in Adamuz (Córdoba) und Gélida (Barcelona) vor. Anträge müssen innerhalb von sechs Monaten ab dem Unfalltag gestellt werden (Art. 3). Die maximale Hilfssumme beträgt 1.500 EUR pro Opfer (Art. 4). Ein detailliertes Verwaltungsverfahren wird nicht spezifiziert, es wird jedoch auf die Veröffentlichung einer Validierungsvereinbarung verwiesen (Art. 5).
Gilt für dieses Profil
art. 3
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Für die direkten Unfallopfer in Adamuz und Gélida ergibt sich ein Anspruch auf finanzielle Unterstützung von bis zu 1.500 EUR (Art. 4). Die Antragsfrist beträgt sechs Monate ab dem Unfalltag (Art. 3). Die Verwaltungen müssen die Anträge gemäß dem in der Validierungsvereinbarung festgelegten Verfahren bearbeiten (Art. 5). Der Transportsektor und die Sozialdienste müssen die Umsetzung der Hilfen koordinieren. Die Anzahl der Opfer sowie die genauen Förderkriterien werden nicht näher spezifiziert.
| Maßnahme | Referenz | Frist |
|---|---|---|
| Presentar solicitud de ayuda dentro de 6 meses desde la fecha del accidente | art. 3 | 6 meses desde la fecha del accidente |
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