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BOE-A-2026-2023 ·28. Januar 2026 ·Ley critical
Förderrecht

Eisenbahnunfallopfer in Adamuz und Gélida: 6 Monate Frist für Hilfsanträge oder 1.500 EUR Bußgeld

Die Regelung sieht finanzielle Hilfen für Opfer von Eisenbahnunfällen in Adamuz (Córdoba) und Gélida (Barcelona) vor. Anträge müssen innerhalb von sechs Monaten ab dem Unfalltag gestellt werden (Art. 3). Die maximale Hilfssumme beträgt 1.500 EUR pro Opfer (Art. 4). Ein detailliertes Verwaltungsverfahren wird nicht spezifiziert, es wird jedoch auf die Veröffentlichung einer Validierungsvereinbarung verwiesen (Art. 5).

In 2 Punkten

  1. Opfer von Eisenbahnunfällen in Adamuz und Gélida können bis zu 1.500 EUR beantragen (art. 4)
  2. Antragsfrist: 6 Monate ab dem Datum des Unfalls (art. 3)

Wen betrifft es

Gilt für dieses Profil

  • Víctimas directas o familiares de los accidentes en Adamuz o Gélida

art. 1

Gilt für dieses Profil

  • Víctimas o familiares que no residan en España

art. 1

Wie es Betroffene betrifft

Für die direkten Unfallopfer in Adamuz und Gélida ergibt sich ein Anspruch auf finanzielle Unterstützung von bis zu 1.500 EUR (Art. 4). Die Antragsfrist beträgt sechs Monate ab dem Unfalltag (Art. 3). Die Verwaltungen müssen die Anträge gemäß dem in der Validierungsvereinbarung festgelegten Verfahren bearbeiten (Art. 5). Der Transportsektor und die Sozialdienste müssen die Umsetzung der Hilfen koordinieren. Die Anzahl der Opfer sowie die genauen Förderkriterien werden nicht näher spezifiziert.

Was zu tun ist und bis wann

MaßnahmeReferenzFrist
Presentar solicitud de ayuda dentro de seis meses desde la publicación del Real Decreto-ley art. 2 6 meses desde la publicación

Zeitlinie

2026-01-28pubVeröffentlichung im BOE
2026-01-28vigorInkrafttreten (fecha_vigencia (indice oficial del BOE))
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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