Die Zentralen Wahlbehörde (JEC) gibt den Vorschlag bekannt, Herrn Kementsu Ibarguen Calvo als Stadtrat der Gemeinde Balmaseda (Bizkaia) zu ernennen, um einen vakanten Sitz der Liste Euskal Herria Bildu zu besetzen (Art. 182.2 LOREG). Da keine weiteren Kandidaten auf der Liste vorhanden sind, hat die politische Gruppierung die Ernennung gemäß der Anweisung 1/2025 der JEC vorgenommen. Die Bekanntmachung dient dazu, die Anfechtung der Ernennung im Falle von Unregelmäßigkeiten zu ermöglichen.
Esta normativa no afecta directamente al perfil pyme.
Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.
Für die Vertreter politischer Kandidaturen eröffnet sich eine äußerst kurze Frist von zwei Tagen ab Veröffentlichung, um Unregelmäßigkeiten zu rügen, die der Ernennung entgegenstehen könnten (Anweisung 1/2025). Während dieses Zeitraums haben die Betroffenen das Recht, die Akten bei der Zentralen Wahlbehörde oder in der entsprechenden Stadtverwaltung einzusehen.
| Maßnahme | Referenz | Frist |
|---|---|---|
| Denunciar irregularidades que impidan el nombramiento de la persona propuesta | Instrucción 1/2025 | 2 días desde la publicación |
| Examinar el expediente en las dependencias de la JEC o en el ayuntamiento | Instrucción 1/2025 | 2 días desde la publicación |
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