Die Hauptverwaltung für Wirtschaftliche Angelegenheiten West setzt ihren ständigen Vergaberausschuss zur Ausübung öffentlicher Vergabefunktionen ein (Erstens). Die Resolution legt dessen Zusammensetzung fest, bestehend aus einem Vorsitzenden, vier Beisitzern und einem Sekretär, und definiert die Arbeitsweise gemäß Gesetz 9/2017 und dem Königlichen Erlass 817/2009 (Zweitens und Drittens).
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Für Unternehmen, die Ausschreibungen des Heeres wahrnehmen, formalisiert diese Resolution das Kollegialorgan, das für die Bearbeitung von Vergabeverfahren im Zuständigkeitsbereich der Hauptverwaltung für Wirtschaftliche Angelegenheiten West verantwortlich ist. Der Ausschuss ist befugt, in Ausnahmefällen Sitzungen auf elektronischem Wege abzuhalten (Drittens.6), was die Interaktion in Ausschreibungsprozessen erleichtert.
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