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BOE-A-2026-18006 ·21. August 2026 ·orden Mittlere Auswirkung
Förderrecht

Weinbau-Traubenproduzenten auf den Kanarischen Inseln: Bedingungen und Ausschlüsse für die Agrarversicherung

Die Verordnung APA/879/2026 legt die technischen Bedingungen, die versicherbaren Güter und die Ausschlüsse für die Versicherung von Weinbau-Traubenbetrieben in der Autonomen Gemeinschaft der Kanarischen Inseln fest (Art. 1). Der Versicherungsschutz gilt für Parzellen, die im Weinbau-Register der Kanarischen Inseln eingetragen sind oder deren Eintragung beantragt wurde (Art. 1). Als versicherbare Güter gelten sowohl die Erzeugnisse verschiedener Sorten als auch Jungpflanzen in der Entwicklungsphase vor der Produktion (Art. 2.1).

In 3 Punkten

  1. Ausschluss des Versicherungsschutzes für Trockenbau-Plantagen mit unedeltem Unterstock unter 4 Jahren oder edeltem Unterstock unter 3 Jahren (Art. 2.2.a.1º) (art. 2.2.a.1º)
  2. Ausschluss des Versicherungsschutzes für Bewässerungs-Plantagen mit unedeltem Unterstock unter 3 Jahren oder edeltem Unterstock unter 2 Jahren (Art. 2.2.a.2º) (art. 2.2.a.2º)
  3. Beschränkung des Anwendungsbereichs auf Parzellen, die im Weinbau-Register der Kanarischen Inseln eingetragen sind oder deren Eintragung beantragt wurde (Art. 1) (art. 1)

Wen betrifft es

Gilt für dieses Profil

  • Empresas agrícolas con explotaciones de uva de vinificación en Canarias
  • Inscripción en el Registro Vitícola de la Comunidad Autónoma de Canarias

art. 1

Gilt für dieses Profil

  • Explotación de uva de vinificación en Canarias
  • Inscripción en el Registro Vitícola de la Comunidad Autónoma de Canarias

art. 1

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Für Weinbau-Traubenanbauer auf den Kanarischen Inseln legt die Norm fest, welche Parzellen geschützt werden können, wobei eine Eintragung im Weinbau-Register zwingend erforderlich ist (Art. 1). Produzenten von jungen Plantagen müssen die Mindestalter einhalten, um einen Ausschluss vom Versicherungsschutz zu vermeiden (Art. 2.2.a). Erzeugnisse von Parzellen, die sich im Zustand der Vernachlässigung befinden, zu Versuchszwecken dienen oder dem Eigenverbrauch bestimmt sind, sind vollständig vom Versicherungsschutz ausgeschlossen (Art. 2.2).

Was zu tun ist und bis wann

MaßnahmeReferenzFrist
Verificar la inscripción en el Registro Vitícola de Canarias para asegurar la cobertura art. 1
Comprobar que la edad de la plantación cumple los mínimos exigidos según sea secano o regadío art. 2.2.a

Zeitlinie

2026-08-21pubVeröffentlichung im BOE
Betroffene Sektoren
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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