Die Norm hebt die im Königlichen Erlass 676/2025 festgelegten Bestimmungen zur Struktur des Präsidiums der Regierung auf, insbesondere die Artikel 10 und 13. Diese Änderung betrifft die Verwaltungsorganisation des Präsidiums der Regierung, indem nicht mehr geltende Verweise entfernt werden. Die Aufhebung erfolgt gemäß Art. 2.2.j) des Gesetzes 50/1997.
Esta normativa no afecta directamente al perfil pyme.
Esta normativa no afecta directamente al perfil startup.
Esta normativa no afecta directamente al perfil autonomo.
Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.
Esta normativa no afecta directamente al perfil gran empresa.
Esta normativa no afecta directamente al perfil no residente.
Die für die Staatsorganisation zuständigen Behörden verlieren die Bezugnahme auf die im Königlichen Erlass 676/2025 zuvor festgelegten Strukturen. Die Änderung hat keine direkten Auswirkungen auf Privatpersonen oder Unternehmen, verändert jedoch die institutionelle Struktur des Präsidiums der Regierung. Die Aufhebung erfolgt in Übereinstimmung mit der geltenden Rechtsnorm (Art. 2.2.j) des Gesetzes 50/1997.
Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.
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