Die Aktualisierung der Servicecharten der Ministerien für Arbeit, Migration und soziale Sicherheit für den Zeitraum 2026–2029 wurde genehmigt. Diese Maßnahme erfolgt in Übereinstimmung mit dem Königlichen Erlass 951/2005 und zielt darauf ab, die Qualität der allgemeinen Staatsverwaltung zu verbessern. Die aktualisierten Dokumente werden in den physischen Bürgerbüros sowie in den elektronischen Niederlassungen der zuständigen Ministerien zur Verfügung gestellt.
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Für Privatpersonen und Unternehmen, die mit den Ministerien für Arbeit, Migration und soziale Sicherheit im Ausland (wie Deutschland, USA, Großbritannien usw.) interagieren, garantiert die Regelung den Zugang zu Informationen über die Qualitätsstandards und die angebotenen Dienstleistungen dieser Büros. Der Zugang wird sowohl persönlich als auch elektronisch über die Ministeriumsportale und den allgemeinen Zugangspunkt (PAG) erleichtert.
Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.
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