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BOE-A-2026-17164 ·6. August 2026 ·Resolución not-relevant
Arbeitsrecht

Fujitsu Technology Solutions, S.A.U.: neuer Kollektivvertrag für die gesamte Belegschaft ab dem 1. April 2025

Der neue Kollektivvertrag des Unternehmens Fujitsu Technology Solutions, S.A.U., der am 22. Juli 2026 unterzeichnet wurde, wird registriert und veröffentlicht. Der Vertrag ist vom 1. April 2025 bis zum 31. März 2027 gültig (Art. 2). Diese Vereinbarung ersetzt den vorangegangenen Kollektivvertrag sowie alle entgegenstehenden kollektiven Vereinbarungen vollständig (Art. 5).

In 3 Punkten

  1. Gültigkeit des Vertrages vom 1. April 2025 bis zum 31. März 2027 (Art. 2). (art. 2)
  2. Stillschweigende Verlängerung um Geschäftsjahre (1. April bis 31. März), sofern keine Kündigung mit einer Frist von 3 Monaten erfolgt (Art. 3). (art. 3)
  3. Vollständige Aufhebung des vorangegangenen Kollektivvertrags (Art. 5). (art. 5)

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil pyme.

Esta normativa no afecta directamente al perfil autonomo.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Gilt für dieses Profil

  • Personal de Fujitsu Technology Solutions, S.A.U.

art. 1.1

Wie es Betroffene betrifft

Für die Arbeitnehmer von Fujitsu Technology Solutions, S.A.U. legt der Vertrag einen Rechtsrahmen fest, der für die gesamte Belegschaft gilt, mit spezifischen Ausnahmen für die Geschäftsleitung sowie für Personal der Berufsgruppen 0 und 1 in Bezug auf Arbeitszeit und Vergütung (Art. 1.2). Das Unternehmen und die Arbeitnehmervertreter sind zur Einhaltung sämtlicher vereinbarten Bedingungen verpflichtet (Art. 4.1).

Was zu tun ist und bis wann

MaßnahmeReferenzFrist
Denunciar la vigencia del convenio con al menos tres meses de antelación al vencimiento art. 3 3 meses antes del vencimiento

Zeitlinie

2026-08-06pubVeröffentlichung im BOE
2025-04-01vigorInkrafttreten (art. 2)
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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