Die Generaldirektion für Energiepolitik und Bergbau hat die Referenzpreise für das erste Halbjahr 2026 festgelegt. Diese sind für die Berechnung der Bemessungsgrundlage der Steuer auf den Wert der Gewinnung von Gas, Erdöl und Kondensaten erforderlich. Die Preise gelten sowohl für die Steuerzahlung als auch für die wirtschaftlichen Entschädigungen, die Konzessionsinhaber an die Eigentümer der darüber liegenden Grundstücke leisten müssen (Art. 13 der Verordnung ETU/78/2017). Die festgelegten Werte umfassen Rohöl, Kondensate (Naphtha, Kerosin, Diesel, Propan und Butan) sowie Erdgas.
Gilt für dieses Profil
Ley 8/2015
Für Inhaber von Lagerstätten-Explorationskonzessionen bestimmen diese Preise unmittelbar die Höhe ihrer Steuerlast sowie der verpflichtenden Zahlungen an die Grundstückseigentümer (Art. 13 der Verordnung ETU/78/2017). Ein Anstieg dieser Preise erhöht die Bemessungsgrundlage der Steuer und die Entschädigungspflicht. Für die Eigentümer der darüber liegenden Grundstücke definieren diese Werte die Höhe der Einkünfte, die sie für die extraktive Tätigkeit auf ihren Grundstücken erhalten sollen.
| Maßnahme | Referenz | Frist |
|---|---|---|
| Aplicar los precios de referencia aprobados para el cálculo del impuesto y pagos a propietarios | Primero |
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