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BOE-A-2026-16663 ·31. Juli 2026 ·Resolución Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Kohlenwasserstoff-Konzessionsinhaber: Neue Referenzpreise für die Steuerberechnung und Zahlungen an Grundeigentümer (1. Halbjahr 2026)

Die Generaldirektion für Energiepolitik und Bergbau hat die Referenzpreise für das erste Halbjahr 2026 festgelegt. Diese sind für die Berechnung der Bemessungsgrundlage der Steuer auf den Wert der Gewinnung von Gas, Erdöl und Kondensaten erforderlich. Die Preise gelten sowohl für die Steuerzahlung als auch für die wirtschaftlichen Entschädigungen, die Konzessionsinhaber an die Eigentümer der darüber liegenden Grundstücke leisten müssen (Art. 13 der Verordnung ETU/78/2017). Die festgelegten Werte umfassen Rohöl, Kondensate (Naphtha, Kerosin, Diesel, Propan und Butan) sowie Erdgas.

In 3 Punkten

  1. Rohöl: 75,4560 Euro/Barrel (Erster Punkt) (Primero.a)
  2. Erdgas: 42,6431 Euro/MWh (Erster Punkt c) (Primero.c)
  3. In Kraft ab dem Tag nach der Veröffentlichung (Zweiter Punkt) (Segundo)

Wen betrifft es

Gilt für dieses Profil

  • Titulares de concesiones de explotación de yacimientos de hidrocarburos

Ley 8/2015

Wie es Betroffene betrifft

Für Inhaber von Lagerstätten-Explorationskonzessionen bestimmen diese Preise unmittelbar die Höhe ihrer Steuerlast sowie der verpflichtenden Zahlungen an die Grundstückseigentümer (Art. 13 der Verordnung ETU/78/2017). Ein Anstieg dieser Preise erhöht die Bemessungsgrundlage der Steuer und die Entschädigungspflicht. Für die Eigentümer der darüber liegenden Grundstücke definieren diese Werte die Höhe der Einkünfte, die sie für die extraktive Tätigkeit auf ihren Grundstücken erhalten sollen.

Was zu tun ist und bis wann

MaßnahmeReferenzFrist
Aplicar los precios de referencia aprobados para el cálculo del impuesto y pagos a propietarios Primero

Zeitlinie

2026-07-31pubVeröffentlichung im BOE
2026-08-01vigorInkrafttreten (Segundo)
Betroffene Sektoren
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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