Die staatliche Luftfahrtbehörde (AESA) befreit bestimmte Gebiete der Gemeinde Vigo von der Pflicht, eine vorherige positive Zustimmung für die Durchführung von Bau-, Installations- oder Pflanzmaßnahmen einzuholen (Art. 1). Diese Befreiung gilt für die in den technischen Plänen als „Zone exenta 1“ (befreite Zone 1) gekennzeichneten Bereiche, da nachgewiesen wurde, dass diese Maßnahmen die Höhenbeschränkungsflächen nicht überschreiten und die Sicherheit des Luftverkehrs nicht beeinträchtigen (Sachverhalt Zweiter).
Gilt für dieses Profil
Acuerda: Conceder exención...
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Für Eigentümer, Projektentwickler oder Unternehmen, die Bauarbeiten in der Gemeinde Vigo durchführen, entfällt die Verpflichtung zur Einholung der vorherigen Zustimmung der AESA, sofern sich die Maßnahme in der „Zone exenta 1“ befindet und die Bedingungen der Entscheidung erfüllt (Sachverhalt Zweiter). Dies beschleunigt die administrativen Genehmigungsverfahren für Projekte, die andernfalls diesen zusätzlichen Schritt erfordern würden, um nicht als Hindernisse eingestuft zu werden (Rechtliche Begründung Erste).
| Maßnahme | Referenz | Frist |
|---|---|---|
| Consultar los planos de la web de AESA para verificar si la ubicación de la obra está en la «Zona exenta» 1 | Acuerda: Conceder exención... |
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