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BOE-A-2026-16332 ·27. Juli 2026 ·Resolución not-relevant
Verwaltungsrecht

Bauvorhaben in Vigo: Befreiung von der vorherigen Zustimmung der AESA in spezifischen Luftfahrt-Schutzgebieten

Die staatliche Luftfahrtbehörde (AESA) befreit bestimmte Gebiete der Gemeinde Vigo von der Pflicht, eine vorherige positive Zustimmung für die Durchführung von Bau-, Installations- oder Pflanzmaßnahmen einzuholen (Art. 1). Diese Befreiung gilt für die in den technischen Plänen als „Zone exenta 1“ (befreite Zone 1) gekennzeichneten Bereiche, da nachgewiesen wurde, dass diese Maßnahmen die Höhenbeschränkungsflächen nicht überschreiten und die Sicherheit des Luftverkehrs nicht beeinträchtigen (Sachverhalt Zweiter).

In 2 Punkten

  1. Befreiung von der vorherigen Zustimmung für Maßnahmen in der „Zone exenta 1“ von Vigo (Acuerda: Conceder exención...)
  2. Die Befreiung setzt voraus, dass die Bauarbeiten die Höhenbeschränkungsflächen nicht überschreiten und die Flugsicherheit nicht beeinträchtigen (Hechos Segundo)

Wen betrifft es

Gilt für dieses Profil

  • Realizar proyectos de construcción o instalaciones en la «Zona exenta» 1 de Vigo

Acuerda: Conceder exención...

Gilt für dieses Profil

  • Realizar construcciones, instalaciones o plantaciones en el término municipal de Vigo
  • Ubicación estrictamente en la «Zona exenta» 1 según planos de AESA

Acuerda: Conceder exención...

Wie es Betroffene betrifft

Für Eigentümer, Projektentwickler oder Unternehmen, die Bauarbeiten in der Gemeinde Vigo durchführen, entfällt die Verpflichtung zur Einholung der vorherigen Zustimmung der AESA, sofern sich die Maßnahme in der „Zone exenta 1“ befindet und die Bedingungen der Entscheidung erfüllt (Sachverhalt Zweiter). Dies beschleunigt die administrativen Genehmigungsverfahren für Projekte, die andernfalls diesen zusätzlichen Schritt erfordern würden, um nicht als Hindernisse eingestuft zu werden (Rechtliche Begründung Erste).

Was zu tun ist und bis wann

MaßnahmeReferenzFrist
Consultar los planos de la web de AESA para verificar si la ubicación de la obra está en la «Zona exenta» 1 Acuerda: Conceder exención...

Zeitlinie

2026-07-27pubVeröffentlichung im BOE
Betroffene Sektoren
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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