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BOE-A-2026-16307 ·27. Juli 2026 ·acuerdo not-relevant
Verwaltungsrecht

Personal des Verfassungsgerichts: Einführung einer horizontalen Karrierezulage für Beamte und befristet Beschäftigte

Der Plenarsaal des Verfassungsgerichts ändert seine interne Regelung, um die horizontale Karrierezulage einzuführen. Dabei handelt es sich um eine Vergütungskomponente, die auf einer Progression durch verschiedene Stufen (Erfahrung, Fortbildung und Verdienste) basiert, ohne dass ein Stellenwechsel erforderlich ist (Art. 2.1). Diese Maßnahme gilt sowohl für das Beamtenpersonal als auch für das zeitlich zugewiesene juristische Personal (Art. 2.1) sowie für das befristet Beschäftigte Personal (Art. 3). Zudem wird die Verhandlung eines Kollektivvertrags für das Arbeitnehmerpersonal autorisiert, um dessen eigene horizontale berufliche Laufbahn zu entwickeln (Zusatzbestimmung).

In 3 Punkten

  1. Schaffung der horizontalen Karrierezulage basierend auf den Stufen Erfahrung, Fortbildung und Verdiensten, Art. 2.1 (art. 2.1)
  2. Die horizontale Karrierezulage findet auch Anwendung auf das zeitlich zugewiesene juristische Personal, Art. 2.1 (art. 2.1)
  3. Inkrafttreten am Tag nach der Veröffentlichung im BOE, Schlussbestimmung (disp. final)

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil pyme.

Esta normativa no afecta directamente al perfil autonomo.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Für das Beamtenpersonal und das zeitlich zugewiesene juristische Personal wird ein neuer Weg der Vergütungsprogression etabliert, der an die Arbeitsqualität und Fortbildung gekoppelt ist, vorbehaltlich der Budgetverfügbarkeit (Art. 2.1). Das befristet Beschäftigte Personal hat ebenfalls Anspruch auf diese Zulage entsprechend seiner Assimilierungsgruppe (Art. 3). Für das Arbeitnehmerpersonal öffnet die Norm die Möglichkeit, die berufliche Laufbahn durch Kollektivverhandlungen zu regeln (Zusatzbestimmung).

Was zu tun ist und bis wann

MaßnahmeReferenzFrist
Negociar el convenio colectivo del personal laboral para contemplar la carrera profesional horizontal disp. adicional

Zeitlinie

2026-07-27pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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