Durch den Königlichen Erlass 603/2026 wird die Übertragung der Zuständigkeiten der staatlichen Verwaltung auf die Autonome Gemeinschaft des Baskenland im Bereich der kombinierten Agrarversicherungen genehmigt. Dieser Prozess erfolgt gemäß der am 22. Juni 2026 von der Gemischten Kommission beschlossenen Vereinbarung (Art. Primero). Die Maßnahme überträgt das Management von Mehrfachrisiken in der landwirtschaftlichen, tierischen, aquakulturellen und forstwirtschaftlichen Produktion auf die regionale Ebene (Exposition).
Gilt für dieses Profil
Für landwirtschaftliche, tierische, aquakulturelle und forstwirtschaftliche Erzeuger im Baskenland liegt die Verwaltung und Steuerung der kombinierten Agrarversicherungen künftig bei der regionalen Verwaltung statt beim Staat (Art. Segundo). Dies bedeutet, dass Verfahren, Anträge und das Risikomanagement unter der Zuständigkeit der Autonomen Gemeinschaft des Baskenland erfolgen.
Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.
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