Der Königliche Erlass 610/2026 ändert die Vorschriften für die Sektoren Obst und Gemüse, Weinbau sowie Imkerei, um die Interventionen des Strategischen Plans der GAP anzupassen. Er führt eine verstärkte Anforderungsprüfung mittels des IT-Tools SOFYH für Erzeugerorganisationen im Obst- und Gemüsesektor ein (Änderung des RD 532/2017) und aktualisiert die Regeln für Marktverkäufe, um sie an die Delegierte Verordnung (EU) 2026/177 anzupassen (Änderung des RD 857/2022). Zudem wird die Regelung zur sektoralen Weinbauintervention angepasst, um der Marktinstabilität und dem Klimawandel zu begegnen (Änderung des RD 905/2022).
Gilt für dieses Profil
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Für Erzeugerorganisationen im Obst- und Gemüsesektor wird die Verwaltung ihrer Anerkennung durch die obligatorische Nutzung des SOFYH-Tools zur Anforderungsprüfung strenger. Erzeuger, die Marktverkäufe zur kostenlosen Verteilung durchführen, müssen ihre Prozesse an die neuen Kriterien der Delegierten Verordnung (EU) 2026/177 anpassen. Im Weinbausektor zielt die Norm darauf ab, Einkommensverluste sowie die Unvorhersehbarkeit der Produktion aufgrund klimatischer und geopolitischer Faktoren durch die Aktualisierung der sektoralen Interventionen abzumildern.
Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.
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