Die Gemischte Kommission für die Beziehungen zum Rechnungshof hat nach der Prüfung des Auftragswesens der Universitäten und ihrer nachgeordneten Einrichtungen für das Geschäftsjahr 2022 eine Resolution verabschiedet. Die Resolution fordert diese Einrichtungen auf, die Übermittlung vertraglicher Informationen an den Rechnungshof einzuhalten und den Missbrauch von Direktaufträgen durch die künstliche Aufteilung von Auftragsgegenständen zu vermeiden (Punkt 1). Zudem wird eine verbesserte Planung sowie mehr Sorgfalt bei den administrativen Ausschreibungsbedingungen gefordert (Punkte 1 und 3).
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Für die Universitäten und ihre nachgeordneten Einrichtungen, insbesondere in Kantabrien, Extremadura, La Rioja, Murcia und der Politécnica de Cartagena, legt die Resolution die Notwendigkeit fest, die internen Kontrollen und die Transparenz im Auftragswesen zu verstärken (Punkte 1, 2, 3 und 4). Die Einrichtungen müssen sicherstellen, dass die Datenübermittlung an den Rechnungshof der Anweisung vom 28. Juni 2018 entspricht (Punkt 4). Für Auftragnehmer wird darauf hingewiesen, dass Verzögerungen bei der Ausführung in der Akte zu begründen sind und die Verhängung von Vertragsstrafen nach sich ziehen können (Punkt 4).
| Maßnahme | Referenz | Frist |
|---|---|---|
| Cumplir con la remisión de información contractual al Tribunal de Cuentas según la normativa vigente | punto 1 | |
| Evitar el fraccionamiento de contratos para eludir procedimientos ordinarios de adjudicación | punto 1 | |
| Justificar en el expediente cualquier retraso en la ejecución de contratos para evitar penalidades | punto 4 |
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