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BOE-A-2026-15179 ·11. Juli 2026 ·Resolución Mittlere Auswirkung
Arbeitsrecht

Arbeitnehmer der Stufe III des Tarifvertrags für Gastronomie-Marken: Inkrafttreten am 1. Januar 2022, Gültigkeit bis 31. Dezember 2025

Die Vereinbarung über die Lohnerhöhung für die Stufe III des Tarifvertrags für moderne Gastronomie-Marken tritt am 1. Januar 2022 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2025. Die Laufzeit wird im Text des Tarifvertrags selbst geregelt, ohne Änderungen durch diese Resolution (Art. 1). Der Tarifvertrag wurde am 28. November 2025 gekündigt, und die Verhandlungskommission für den neuen Tarifvertrag wurde am 17. Dezember 2025 eingerichtet (Art. 4).

In 3 Punkten

  1. Die Lohnerhöhung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft (art. 1)
  2. Die Gültigkeit endet am 31. Dezember 2025 (art. 1)
  3. Der Tarifvertrag wurde am 28. November 2025 gekündigt (art. 4)

Wen betrifft es

Gilt für dieses Profil

  • Trabajadores del Nivel III del convenio de marcas de restauración moderna
  • En el sector de marcas de restauración

art. 1

Esta normativa no afecta directamente al perfil autonomo.

art. 1

Wie es Betroffene betrifft

Die Arbeitnehmer der Stufe III des Tarifvertrags für moderne Gastronomie-Marken unterliegen den neuen Lohnbedingungen vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2025. Ab dem 28. November 2025 verliert der Tarifvertrag durch Kündigung seine Wirkung, sodass seine Lohnbedingungen nicht mehr anwendbar sind (Art. 4). Unternehmen müssen ihre Lohnzahlungen ab diesem Datum anpassen, obwohl der Tarifvertrag in diesem Text nicht geändert wird.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2026-07-11pubVeröffentlichung im BOE
Betroffene Sektoren
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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