Die Generaldirektion für Rechtssicherheit und öffentliche Beurkundung entscheidet über einen Rechtsbehelf des Instituto de Crédito Oficial (ICO) gegen die Entscheidung eines Grundbuchers. Der Konflikt resultiert aus der Aussetzung der Eintragung verschiedener Vereinbarungen in einer Hypothekenurkunde, die dem Bau von Mietwohnungen für den sozialen Wohnungsbau dient (Art. II). Der Rechtsbehelf richtet sich insbesondere gegen Klauseln zur Schätzung für die Versteigerung, Definitionen von Finanzbegriffen und Zinsberechnungsformeln (Art. III).
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art. II
Für Kreditinstitute (in diesem Fall das ICO) betrifft die Entscheidung die Rechtssicherheit vertraglicher Vereinbarungen in gewerblichen Hypothekendarlehen für soziale Wohnungsbauprogramme (Art. II). Der Streit über die Eintragung von Klauseln zur Versteigerungsschätzung und Zinsformeln beeinträchtigt die Durchsetzbarkeit von Hypothekensicherheiten. Für Bauträger bestimmt die grundbuchamtliche Bewertung die Wirksamkeit der in ihren Baudarlehen vereinbarten Finanzbedingungen (Art. II).
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