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BOE-A-2026-14977 ·9. Juli 2026 ·Resolución Geringe Auswirkung
Steuerrecht

Ferienvermietung: Eigentumsübertragung erfordert Nachweis des Lizenzinhaberswechsels und Zustimmung der Eigentümergemeinschaft

Die Generaldirektion für Rechtssicherheit und öffentliche Beurkundung bestätigt die Aussetzung der Zuweisung einer einheitlichen Registrierungsnummer für die Ferienvermietung aufgrund fehlender Unterlagen. Der Grundbuchverwalter verlangt den Nachweis über den Wechsel des Lizenzinhabers sowie die ausdrückliche Zustimmung der Eigentümergemeinschaft zur touristischen Nutzung (Art. 23 Bis). Die Entscheidung prüft, ob die Eigentumsübertragung und die Gültigkeit der Lizenz nach dem Datum der Urkunde oder nach der Kaufpreiszahlung beurteilt werden.

In 2 Punkten

  1. Eigentumswechsel erfordert eine neue Eigenverantwortliche Erklärung und die Erfüllung der geltenden Anforderungen (Art. 23 Bis.3) (art. 23 Bis.3)
  2. Die Eintragung im Tourismusregister ist fünf Jahre lang gültig (Art. 23 Bis.1) (art. 23 Bis.1)

Wen betrifft es

Gilt für dieses Profil

  • Empresas propietarias de viviendas destinadas al alquiler turístico

art. 23 Bis

Gilt für dieses Profil

  • Propietarios de viviendas con licencia turística que realicen transmisión de la propiedad

art. 23 Bis.3

Wie es Betroffene betrifft

Für Unternehmen, die Ferienwohnungen (VUT) besitzen, garantiert der bloße Erwerb der Immobilie keine automatische Fortführung der touristischen Lizenz. Es ist die Vorlage einer neuen Eigenverantwortlichen Erklärung sowie der Nachweis des Inhaberwechsels erforderlich (Art. 23 Bis.3). Zudem kann das Fehlen eines ausdrücklichen Beschlusses der Eigentümerversammlung zur Kurzzeitvermietung die Erteilung der für die legale Tätigkeit erforderlichen Registrierungsnummer verhindern.

Was zu tun ist und bis wann

MaßnahmeReferenzFrist
Presentar nueva declaración responsable ante el registro de turismo tras cambio de titularidad art. 23 Bis.3
Aportar acuerdo expreso de la Comunidad de Propietarios autorizando el alquiler de corta duración nota de calificación

Zeitlinie

2026-07-09pubVeröffentlichung im BOE
Betroffene Sektoren
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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