Die Resolution veröffentlicht die Aufhebung von UNE-Normen aus dem Juni 2026, insbesondere Art. 11.f des Reglements zum Königlichen Erlass 2200/1995, der Normungsanforderungen in Technologie und Forschung festlegte. Diese Änderung betrifft Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern, die ihre Arbeitszeiterfassung innerhalb von drei Monaten aktualisieren müssen, andernfalls drohen Bußgelder von bis zu 7.500 EUR pro Arbeitnehmer (Art. 11.f).
Gilt für dieses Profil
art. 11.f del RD 2200/1995
Esta normativa no afecta directamente al perfil autonomo.
art. 11.f del RD 2200/1995
Für Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern besteht die Pflicht, die Arbeitszeiterfassung innerhalb von 3 Monaten zu aktualisieren; bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder von bis zu 7.500 EUR pro Arbeitnehmer (Art. 11.f). KMU in Technologie- oder Forschungssektoren müssen ihre Konformität mit den geltenden Normen prüfen. Die Einhaltung der Frist ist entscheidend, um direkte wirtschaftliche Sanktionen zu vermeiden.
| Maßnahme | Referenz | Frist |
|---|---|---|
| Actualizar el registro de jornada dentro de 3 meses | art. 11.f del RD 2200/1995 | 3 meses desde entrada en vigor |
| Verificar cumplimiento de normas UNE anuladas en junio de 2026 | art. 11.f del RD 2200/1995 |
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