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BOE-A-2026-14740 ·7. Juli 2026 ·Resolución Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Beschluss der Generaldirektion für Industriestrategie und KMU vom 1. Juli 2026 zur Bekanntmachung der Aufhebung von UNE-Normen

Die Resolution veröffentlicht die Aufhebung von UNE-Normen aus dem Juni 2026, insbesondere Art. 11.f des Reglements zum Königlichen Erlass 2200/1995, der Normungsanforderungen in Technologie und Forschung festlegte. Diese Änderung betrifft Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern, die ihre Arbeitszeiterfassung innerhalb von drei Monaten aktualisieren müssen, andernfalls drohen Bußgelder von bis zu 7.500 EUR pro Arbeitnehmer (Art. 11.f).

In 2 Punkten

  1. Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern müssen die Arbeitszeiterfassung innerhalb von 3 Monaten aktualisieren (art. 11.f del RD 2200/1995)
  2. Nichteinhaltung führt zu Bußgeldern von bis zu 7.500 EUR pro Arbeitnehmer (art. 11.f del RD 2200/1995)

Wen betrifft es

Gilt für dieses Profil

  • Tener más de 10 trabajadores
  • Actividad en tecnología o investigación

art. 11.f del RD 2200/1995

Esta normativa no afecta directamente al perfil autonomo.

art. 11.f del RD 2200/1995

Wie es Betroffene betrifft

Für Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern besteht die Pflicht, die Arbeitszeiterfassung innerhalb von 3 Monaten zu aktualisieren; bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder von bis zu 7.500 EUR pro Arbeitnehmer (Art. 11.f). KMU in Technologie- oder Forschungssektoren müssen ihre Konformität mit den geltenden Normen prüfen. Die Einhaltung der Frist ist entscheidend, um direkte wirtschaftliche Sanktionen zu vermeiden.

Was zu tun ist und bis wann

MaßnahmeReferenzFrist
Actualizar el registro de jornada dentro de 3 meses art. 11.f del RD 2200/1995 3 meses desde entrada en vigor
Verificar cumplimiento de normas UNE anuladas en junio de 2026 art. 11.f del RD 2200/1995

Zeitlinie

2026-07-07pubVeröffentlichung im BOE
Betroffene Sektoren
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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