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Die Universität Córdoba ändert gemäß Art. 32 des Königlichen Erlasses 822/2021 den Studienplan des Bachelorstudiengangs Betriebswirtschaftslehre. Es werden neue Module eingeführt, die im akademischen Kalender des Studienjahres 2026/2027 zu berücksichtigen sind. Die Änderung betrifft unmittelbar die eingeschriebenen Studierenden, die ihren Studienplan ab Inkrafttreten der Resolution anpassen müssen (Art. 32 R.D. 822/2021).
Studierende des Bachelorstudiengangs Betriebswirtschaftslehre müssen ihren Studienplan an die neu festgelegten Module anpassen. Die Frist für die Umsetzung beträgt drei Monate ab Inkrafttreten (Art. 32 R.D. 822/2021). Die Universitätsverwaltung muss die akademischen Register aktualisieren und die Änderungen den Studienberatungen mitteilen. Es ergeben sich keine Auswirkungen auf andere Studiengänge oder Bildungseinrichtungen.
| Maßnahme | Referenz | Frist |
|---|---|---|
| Incorporar las nuevas asignaturas en el plan de estudios | art. 32 R.D. 822/2021 | 3 meses desde entrada en vigor |
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