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BOE-A-2026-14644 ·6. Juli 2026 ·Resolución Mittlere Auswirkung
Verwaltungsrecht

Beschluss der Universität Córdoba vom 25. Juni 2026 zur Änderung des Curriculums für den Bachelorstudiengang

Die Universität Córdoba ändert gemäß Art. 32 des Königlichen Erlasses 822/2021 den Studienplan des Bachelorstudiengangs Betriebswirtschaftslehre. Es werden neue Module eingeführt, die im akademischen Kalender des Studienjahres 2026/2027 zu berücksichtigen sind. Die Änderung betrifft unmittelbar die eingeschriebenen Studierenden, die ihren Studienplan ab Inkrafttreten der Resolution anpassen müssen (Art. 32 R.D. 822/2021).

In 2 Punkten

  1. Aufnahme neuer Module in den Studienplan (art. 32 R.D. 822/2021)
  2. Dreimonatige Frist zur Anpassung des akademischen Plans (art. 32 R.D. 822/2021)

Wen betrifft es

Wie es Betroffene betrifft

Studierende des Bachelorstudiengangs Betriebswirtschaftslehre müssen ihren Studienplan an die neu festgelegten Module anpassen. Die Frist für die Umsetzung beträgt drei Monate ab Inkrafttreten (Art. 32 R.D. 822/2021). Die Universitätsverwaltung muss die akademischen Register aktualisieren und die Änderungen den Studienberatungen mitteilen. Es ergeben sich keine Auswirkungen auf andere Studiengänge oder Bildungseinrichtungen.

Was zu tun ist und bis wann

MaßnahmeReferenzFrist
Incorporar las nuevas asignaturas en el plan de estudios art. 32 R.D. 822/2021 3 meses desde entrada en vigor

Zeitlinie

2026-07-06pubVeröffentlichung im BOE
Betroffene Sektoren
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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