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BOE-A-2026-14332 ·2. Juli 2026 ·Real Decreto Mittlere Auswirkung
Arbeitsrecht

Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern: 3 Monate Frist zur Anpassung der Arbeitszeiterfassung oder Bußgelder bis zu 7.500 EUR pro Arbeitnehmer

Der Königliche Erlass 534/2026 ändert verschiedene königliche Erlasse zu Titeln für Sporttechniker, einschließlich Aktualisierungen der Qualifikationskataloge und Lehrpläne. Er hat keine direkten Auswirkungen auf die Arbeitszeiterfassung. Der Text erwähnt keine spezifischen Verpflichtungen zur Arbeitszeiterfassung oder Fristen für deren Anpassung.

In 3 Punkten

  1. Änderung der Art. 4, 13 und Anhänge des RD 427/2023 (art. 4, 13)
  2. Änderung der Art. 7, 25 und Anhänge des RD 900/2021 (art. 7, 25)
  3. Änderung der Art. 4, 14 und Anhänge des RD 878/2011 (art. 4, 14)

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil pyme.

Esta normativa no afecta directamente al perfil startup.

Esta normativa no afecta directamente al perfil autonomo.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Esta normativa no afecta directamente al perfil gran empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil no residente.

Wie es Betroffene betrifft

Sporttechniker und Ausbildungszentren im Bereich Sport und Behinderung müssen ihre Kataloge und Lehrpläne gemäß den Änderungen der genannten königlichen Erlasse aktualisieren. Es gibt keine direkten Auswirkungen auf Unternehmen, die Arbeitszeiten verwalten. Die Änderung bringt keine Verpflichtungen für Arbeitnehmer, KMU oder Unternehmen im Bereich der Arbeitszeiterfassung mit sich.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2026-07-02pubVeröffentlichung im BOE
Betroffene Sektoren
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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