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BOE-A-2026-13893 ·26. Juni 2026 ·otro Mittlere Auswirkung
Verwaltungsrecht

Vermietung von Ferienunterkünften: 3 Monate Frist zur Streichung nichtiger Klauseln aus RD 1312/2024

Der Oberste Gerichtshof hat Teile der Verordnung RD 1312/2024, welche das Einheitliche Mietregister regelt, für nichtig erklärt. Davon betroffen sind die Artikel 2.f), 2.i), 5, 8, 9, 10, 12.b) sowie die in 1, 2.j) und 6 genannten Bestimmungen. Die betroffenen Unternehmen müssen ihre Verfahren überprüfen und ihre Register gemäß der ursprünglichen Norm anpassen, dabei jedoch die nichtigen Klauseln (Art. 2, 5, 8, 9, 10, 12.b) ausschließen.

In 2 Punkten

  1. Die Artikel 2.f), 2.i), 5, 8, 9, 10, 12.b) sowie die in 1, 2.j) und 6 genannten Bestimmungen des RD 1312/2024 werden für nichtig erklärt (art. 2)
  2. Unternehmen müssen die nichtigen Klauseln in ihren Mietregistern entfernen (art. 2, 5, 8, 9, 10, 12.b)

Wen betrifft es

Gilt für dieses Profil

  • Empresas de alquiler de alojamientos turísticos
  • Con independencia del tamaño

art. 2

Gilt für dieses Profil

  • Empresas de alquiler de alojamientos turísticos
  • Con actividad en el sector

art. 2

Esta normativa no afecta directamente al perfil autonomo.

art. 2

Wie es Betroffene betrifft

Unternehmen, die Ferienunterkünfte vermieten, müssen ihre Registrierungsverfahren überprüfen und die nichtigen Klauseln der Verordnung RD 1312/2024 (Art. 2, 5, 8, 9, 10, 12.b) entfernen. Es besteht ein hohes Compliance-Risiko, falls die nichtigen Bestimmungen beibehalten werden. Es ergeben sich keine Änderungen bei den Einreichungsfristen oder dem Umfang der Registrierung, jedoch entfällt die Rechtsgültigkeit bestimmter gesetzlicher Anforderungen der genannten Artikel.

Was zu tun ist und bis wann

MaßnahmeReferenzFrist
Revisar y eliminar cláusulas nulas en el procedimiento de registro de arrendamientos art. 2 3 meses desde entrada en vigor
Ajustar los registros de arrendamientos según la versión válida del RD 1312/2024 art. 5, 8, 9, 10, 12.b 3 meses desde entrada en vigor

Zeitlinie

2026-06-26pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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